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Zuschuss Schwimmkurs


Leistungsbeschreibung

Die Gemeinde Emsbüren unterstützt Familien mit einem Zuschuss von 50 % der Kursgebühr, maximal 100 € pro Kind, für die Teilnahme an einem Schwimmkurs. Gefördert werden Kinder im Alter von 4 bis 9 Jahren, die mit Hauptwohnsitz in Emsbüren gemeldet sind. Der Zuschuss kann bis zum erfolgreichen Abschluss eines Schwimmkurses beantragt werden; bei nicht bestandenem Kurs ist eine Förderung für einen Wiederholungskurs möglich. 

Folgende Voraussetzungen müssen für eine Erstattung vorliegen:

  1. Das teilnehmende Kind ist im Alter zwischen 4-9 Jahren.
  2. Das Kind mit Hauptwohnsitz in Emsbüren gemeldet ist.
  3. Der Antrag muss bis spätestens drei Monate nach Kursende erfolgt sein.

Bei der Erstattung von Schimmkosten handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde Emsbüren.

 Für die Beantragung sind eine Teilnahmebestätigung und die Kursrechnung hochzuladen.

Der Zuschuss kann bis zum erfolgreichen Abschluss eines Schwimmkurses beantragt werden;

Fachbereich V - Bildung, Jugendförderung und Sport