Wahlscheinantrag (Briefwahl) zur Bundestagswahl 2025
Wahlscheinantrag (Briefwahl) zur Bundestagswahl 2025
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Bis zum 18. Februar, 12 Uhr können Sie für die Bundestagswahl Briefwahlunterlagen online beantragen.
Alternativ können Sie selbstverständlich wie bisher die Briefwahlunterlagen auch persönlich im Rathaus der Gemeinde Emsbüren beantragen. Die persönliche Briefwahl im Rathaus für die Bundestagswahl kann bis Freitag, 21. Februar, 15 Uhr durchgeführt werden.
Die Versendung oder persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 03. Februar bzw. sobald die Stimmzettel vorliegen.
Es können nur Briefwahlunterlagen von Wahlberechtigten angefordert werden, die im Wählerverzeichnis der Gemeinde Emsbüren eingetragen sind.
Voraussetzungen
Wahlberechtigt sind gem. § 12 BWahlG alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- nicht nach § 13 BWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und sich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen haben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte beachten Sie die verkürzten Fristen.