Wahlscheinantrag (Briefwahl) zur Landtagswahl


Bis zum 05. Oktober 2022, 12 Uhr kann für die Landtagwahl Niedersachsen Briefwahlunterlagen online beantragt werden.

Leistungsbeschreibung


Bis zum 05. Oktober 2022, 12 Uhr kann für die Landtagwahl Niedersachsen Briefwahlunterlagen online beantragt werden:

Alternativ können Sie selbstverständlich wie bisher die Briefwahlunterlagen auch persönlich im Rathaus der Gemeinde Emsbüren beantragen. Die persönliche Briefwahl im Rathaus für die Landtagswahl kann bis Freitag, 07. Oktober 13 Uhr, durchgeführt werden.

Die Versendung oder persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 29. August 2022.

Es können nur Briefwahlunterlagen von Wahlberechtigten angefordert werden, die im Wählerverzeichnis der Gemeinde Emsbüren eingetragen sind.

Voraussetzungen


Hinweise zur Landtagswahl:

Sie können an der Landtagswahl teilnehmen, wenn Sie am Tag der Wahl wahlberechtigt sind. Walberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag

    • das 18. Lebensjahr vollendet haben
    • Wohnsitz seit mindestens drei Monaten im Land Niedersachsen haben
    • nicht nach § 3 Niedersächsisches Landeswahlgesetz (NLWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind 

Kontakt

  • Fachbereich IV - Arbeit und Soziales, Ordnungswesen, Bürgerservice und Standesamt

Kontaktpersonen


  • Frau Sara Elfert
  • Frau Anne Gerdes
  • Frau Margret Scheffer