Erweiterte Meldebescheinigung


Leistungsbeschreibung


Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Verfahrensablauf


Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?


gültiger Personalausweis oder Reisepass

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)

Meldebescheinigung
Gebühr: EUR 7,50

Erweiterte Meldebescheinigung
Gebühr: EUR 9,00

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage


Amt/Fachbereich


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

Kontakt

  • Fachbereich IV - Arbeit und Soziales, Ordnungswesen, Bürgerservice und Standesamt

Kontaktpersonen


  • Frau Sara Elfert
  • Frau Anne Gerdes
  • Frau Margret Scheffer